Am Amtsgericht Heidenheim wurde vergangenen Dienstag ein schwerer Verkehrsunfall verhandelt, der sich im September 2024 bei Sontheim zugetragen hatte. Der 18-jährige Fahrer war auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz mit dem Auto seines Vaters mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Zwei Insassen, ein älteres Ehepaar, erlitten schwere Verletzungen, darunter Knochenbrüche, und mussten aus dem Auto befreit werden. Auch der Unfallverursacher und sein Beifahrer wurden leicht verletzt. Der Sachschaden belief sich auf insgesamt über 18.000 Euro.
Der Angeklagte gab an, die Geschädigte habe geblinkt und er habe einen Abbiegevorgang vermutet, deshalb habe er nicht abgebremst. Diese widersprach und erklärte, sie sei geradeaus gefahren und habe auch nicht geblinkt. Ein Polizist konnte keinen Abbiegevorgang feststellen, jedoch auch keine Aussage zum Blinken machen.
Aussage gegen Aussage – Angeklagter akzeptiert Geldstrafe
Die Geschädigte warf dem Angeklagten zudem unterlassene Hilfeleistung vor, was dieser bestritt. Auf Empfehlung von Richter Jens Pfrommer zog er seinen Einspruch zurück und akzeptierte die verhängte Geldstrafe von 1000 Euro, beharrte jedoch auf seiner Sicht des Unfallhergangs.