„Südliche Hauptstraße"

Sontheim legt bei der Sanierungsförderung nach

Um endlich mehr Schwung in das Sanierungsgebiet „Südliche Hauptstraße“ zu bekommen, weitet Sontheim die Bezuschussung für private Bauherren aus. Doch wesentliche Fragen bleiben offen.

Sontheim legt bei der Sanierungsförderung nach

Bereits in seiner Sitzung im Mai hatte sich der Sontheimer Gemeinderat mit dem Sanierungsgebiet „Südliche Hauptstraße“ befasst. Eine Vertreterin der Steg – der Stadtentwicklungsgesellschaft aus Stuttgart – stellte damals den aktuellen Stand bei den Förderanträgen dar und erläuterte auch die Antragsbedingungen. Dabei hatte sich herausgestellt, dass bislang lediglich mit acht privaten Eigentümern Gespräche geführt worden seien. Angesichts der Größe des Sanierungsgebiets eine sehr kleine Zahl.

Um die Sache voranzubringen, beschloss der Gemeinderat nun, die Förderung privater Bauwilliger auszuweiten. Bislang bezogen sich die Förderrichtlinien der Gemeinde lediglich auf private Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen für Wohn- und Geschäftsgebäude. Hier bezuschusst man private Bauherren bereits mit 30 Prozent der Kosten der Maßnahmen. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Gebäude. Bei städtebaulich besonders bedeutsamen Vorhaben wie beispielsweise im Denkmalschutz beträgt die Förderung 45 Prozent, wobei hier der Höchstbetrag im Einzelfall sogar überschritten werden kann.

Jetzt auch Nebengebäude in Sontheim förderfähig

Der Gemeinderat hat nun beschlossen, diese Förderung auch auf Nebengebäude auszuweiten. Denn offenbar gibt es von Seiten einiger Eigentümer solcher Sontheimer Bauten jetzt ein Sanierungsinteresse. Nach Ansicht der Verwaltung sei eine solche Förderung bei privaten Nebengebäuden „angebracht und angemessen, da Nebengebäude wesentlich zum Erscheinungsbild und zur Funktionalität der Ortsmitte beitragen“, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Außerdem fehle noch eine Regelung zur Förderung von Abbruchmaßnahmen ohne anschließende Neubebauung.

Denn auch der bloße Abriss von Gebäuden könne den Sanierungszielen dienen, so die Verwaltung. Es komme darauf an, ob nach Abbruch ein „qualitativer Zustand“ erreicht sei, der mit den im Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept definierten Sanierungszielen übereinstimme. Dabei muss die Neugestaltung der Freifläche vorher mit der Stadtentwicklungsgesellschaft und der Gemeinde Sontheim abgestimmt werden. Eine Abbruchförderung ohne anschließende Neubebauung oder plangemäße Aufwertung der Freiflächen ist nicht möglich.

Der Sontheimer Gemeinderat hat deshalb jetzt einstimmig festgelegt, private Modernisierungsmaßnahmen an Nebengebäuden mit einer Förderquote von 30 Prozent zu subventionieren. Diese Förderung wird auf 20.000 Euro je Maßnahme begrenzt. Wird ein solches Nebengebäude nicht modernisiert, sondern abgerissen und die freiwerdende Fläche anschließend gemäß der Förderrichtlinie gestaltet, können die Abbruchkosten mit 50 Prozent bezuschusst werden. Auch hier gilt ein Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Maßnahme.

Mit diesem Gesetz wird eine Nachverdichtung unmöglich gemacht, das muss geändert werden.

SPD-Gemeinderat Armin Schweigardt

Bei der Festlegung, was als Modernisierung gilt, schreibt die Städtebauförderrichtlinie gewisse Minimalstandards vor. Von privaten Bauherren, die in den Genuss der Förderung kommen wollen, wird erwartet, dass jede Nutzungseinheit über ein eigenes Bad mit modernen Sanitäranlagen verfügt. Außerdem müssen bauliche Mängel am Dach und am Dachstuhl, an der Fassade und an tragenden Bauteilen beseitigt werden. In bestimmten Bereichen der Fassade muss eine Wärmedämmung gewährleistet werden und es sollte ein umweltfreundliches und energiesparendes Heizsystem verbaut sein.

Diskussionen um Definitionen

Am Wortlaut dieses letzten Minimalstandards rieb sich allerdings der eine oder andere Gemeinderat. Dagegen habe er ja inhaltlich gar nicht mal etwas, sagte etwa FWV-Fraktionschef Jonas Pürckhauer, aber nach den Diskussionen in den vergangenen Wochen auf Bundesebene stelle sich ihm die Frage, was denn überhaupt ein umweltfreundliches und energiesparendes Heizsystem sei: „Wie definiert sich das?“ Hauptamtsleiter Martin Hofman versicherte, dass man bei den Mindeststandards „sicherlich nicht über das Gebäudeenergiegesetz hinaus“ gehen werde. Und auf das habe man als Gemeinde ohnehin keinen Einfluss, ergänzte Bürgermeister Tobias Rief. Man werde aber niemanden zwingen, so Hofmann, „seine bisherige Heizung rauszuwerfen“.

„Wir finden es gut, dass man das so macht“, sagte SPD-Fraktionschef Reiner Lindenmayer zur Ausweitung der Förderung. Er sei gespannt, wie dann die Umsetzung funktioniere, derzeit liefen Vorhaben ja noch eher „zäh“. Es sei aber auch wichtig, wie man mit dem Thema Grenzbebauung umgehe, die Stadtentwicklungsgesellschaft habe in der vorigen Sitzung versprochen, darauf zu reagieren. Das gelte auch für die sogenannte „TA Luft“ des Bundesimmissionsschutzgesetzes. „Mit diesem Gesetz wird eine Nachverdichtung unmöglich gemacht, das muss geändert werden“, ergänzte sein Fraktionskollege Armin Schweigardt vehement.

Bürgermeister Tobias Rief erwähnte daraufhin, dass man sich im Rahmen des baden-württembergischen Gemeindetags diesbezüglich bereits mit der Landesregierung auseinandersetze. Das Thema betreffe ja viele Gemeinden, so Rief und verwies auf das Beispiel Hermaringen. Wenn man da einen Bauernhof in der Ortsmitte stehen habe „sei der Ofen aus“, was zukünftige innerörtliche Wohnbebauung angehe.

Mögliche Gesamtkosten in Höhe von 3,7 Millionen Euro

Anfang 2021 ist Sontheims Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm bewilligt worden, die Gemeinde befindet sich im sogenannten „Regelverfahren“. Bewilligt ist das Förderprogramm erst einmal bis zum Jahr 2030, eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre ist möglich. Der bewilligte Förderrahmen liegt bei etwa 1,3 Millionen Euro. Allerdings hat die Stadtentwicklungsgesellschaft berechnet, dass es insgesamt 3,7 Millionen Euro bräuchte, um die selbst gesteckten Ziele erreichen zu können.