Bei Drogenkäufen aufgeflogen

45-jähriger Familienvater aus Steinheim hatte tausende kinderpornografische Bilder auf seinem Handy

Die versteckte App mit Kinderpornografie hatte die Polizei nach einer Hausdurchsuchung entdeckt, bei der es eigentlich um Drogenkäufe ging. Mit welchen Argumenten der Mann sich vor Gericht herauszureden versuchte:

Tausende pornografische Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen fand die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung auf Handy, PC und Festplatten eines 45-jährigen Steinheimers. Vor dem Heidenheimer Schöffengericht, wo er sich jetzt verantworten musste, beteuerte der vierfache Vater, keine pädophilen Neigungen zu haben. „Die Bilder waren für einen Software-Test“, so der Fachinformatiker, der dazu jedoch keine weiteren Erklärungen abgab. Ob er damit einen anderen oder sich selbst schützen wollte, blieb offen.

Für das Gericht spielte das ohnehin keine Rolle. Wie Amtsgerichtsdirektor Rainer Feil klarstellte, sei schon der Besitz eines einzigen Bildes strafbar. Dass es sich bei den unzähligen Bildern und Videos um harte pornografische Darstellungen handele, und das bei teilweise noch sehr kleinen Kindern, komme erschwerend dazu.

Vier Millionen Dateien des Angeklagten ausgewertet

Insgesamt hatten die Polizeibeamten auf verschiedene Datenträgern verteilt 80.000 pornografische Bilder gefunden, von denen rund 10.000 kinder- und jugendpornografische Inhalte hatten. Hinzu kamen hunderte Videos. Teilweise wurden dafür gelöschte Dateien wiederhergestellt. Insgesamt habe er rund vier Millionen Bild- und Videodateien ausgewertet, berichtete ein Polizeibeamter vor Gericht. Von Familienbildern des Angeklagten bis zu harter Kinderpornografie. 

Ins Visier der Polizei war der Mann durch seine Drogeneinkäufe geraten. Im Juli 2022 hatte er im Darknet 200 Gramm eines Amphetamin-Gemischs bestellt und mit Bitcoin bezahlt. Dieses sei rein zum Eigenverbrauch bestimmt gewesen, beteuerte der Angeklagte, der sich als nicht suchtkrank bezeichnete. Er könne den Konsum jederzeit stoppen und habe seit der Wohnungsdurchsuchung im Januar 2023 auch keine Drogen mehr genommen.

Im Dezember 2022 erfolgte eine weitere Amphetamin-Bestellung mit 100 Gramm, die sich der Mann an seinen Arbeitsplatz schicken lassen wollte. Als die Ware nicht ankam, reklamierte er beim Verkäufer, der tatsächlich ein weiteres Päckchen losschickte, das jedoch von der Polizei abgefangen wurde.

Verlorenes Drogenpaket landete bei unbeteiligtem Bürger

Die Beamten waren dem Drogengeschäft bereits auf der Spur, nachdem das verloren gegangene Päckchen mit Amphetamin bei einem unbeteiligten Bürger in Norddeutschland gelandet war und dieser die Drogen zur Polizei gebracht hatte.

Die Drogengeschichte führte schließlich zu Durchsuchung der Wohnung und des Arbeitsplatzes des Angeklagten und der Sicherstellung von Handy, PC und Festplatten. Bei der Sichtung der Daten fanden die Beamten zur Bestätigung der Drogenkäufe einen Chat mit der Ehefrau, aber eben auch eine auf dem Handy versteckte App mit Kinderpornografie.

Acht Vorstrafen verlas Richter Feil aus dem Register des Angeklagten. Neben Diebstahl und anderem auch eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zusammen mit seiner Ehefrau aus dem Jahr 2017. Die Freiheitsstrafe wurde damals zur Bewährung ausgesetzt, die erst im Januar 2022 erlassen wurde, also nur wenige Monate, bevor der Angeklagte im Darknet Amphetamin bestellte.

Die Staatsanwältin forderte schließlich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für den Angeklagten. Sein Verteidiger verwies darauf, dass seinem Mandanten nicht widerlegt werden könne, dass er die pornografischen Dateien für einen Versuch heruntergeladen habe. Zudem habe er mit den Betäubungsmitteln keinen Gewinn erzielen wollen und bereitwillig mit der Polizei kooperiert. Ohne die freiwillige Herausgabe von Passwörtern hätte man die pornografischen Dateien womöglich gar nicht gefunden. Er forderte deshalb eine Strafe unter zwei Jahren auf Bewährung.

Das Schöffengericht verurteilte den 45-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Das Geständnis und die Kooperation habe man positiv gewertet, so Richter Rainer Feil in seiner Begründung. Es sei aber nicht sicher, ob dem Angeklagten klar gewesen sei, dass er damit auffliegen könnte. Es möge durchaus stimmen, dass der Angeklagte, wie angegeben, die Bilder und Videos automatisiert heruntergeladen habe und ihm damit nicht jedes einzelne der Bilder bekannt gewesen sei. Strafbar sei aber bereits der Besitz eines einzigen Bildes. Hier habe man es mit einer „immens großen Anzahl“ an Dateien zu tun, die zudem harte pornografische Darstellungen zum Teil mit Kleinkindern beinhaltet hätten.

Wer zudem kurz nach Ablauf einer Bewährung eine Straftat begehe, müsse mit einer Gefängnisstrafe rechnen, so Feil abschließend.

Gesetz wurde erst im Mai geändert

Seit Mai 2024 gibt es neue rechtliche Regelungen zum Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Das Gesetz war 2021 zunächst verschärft worden, sodass bereits der Besitz eines einzelnen Bildes mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wurde.

In der Praxis wurde die Umsetzung jedoch zum Teil als unverhältnismäßig kritisiert. Beispielsweise, wenn jemandem ungewollt ein kritisches Bild auf sein Handy geschickt worden war.

Nach dem aktualisierten Gesetz kann der Besitz eines Bildes mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft zu werden.

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