Amtsgericht

Nach Schäferhund-Attacke in Sontheim/Stubental: Rentner wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

Ohne Leine war an einem Abend im Juni ein Schäferhund in Sontheim/Stubental unterwegs und griff den kleineren Hund eines 40-Jährigen an. Bei der Verteidigung seines Tiers mit Tritten erlitt der Mann unter anderem einen Sehnenabriss und musste operiert werden. Der Schäferhund-Besitzer war jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Fürs Gassigehen mit dem Hund ist der Mähderweg am Ortsrand von Sontheim im Stubental gut gelegen. Die Begegnung zweier Vierbeiner und ihrer Herrchen hier am Abend des 8. Juni verlief jedoch eher unerfreulich: Weil sein Schäferhund ohne Leine unterwegs war und einen Kleinpudel attackierte, dessen Besitzer sich bei der Verteidigung des eigenen Tiers verletzte, wurde ein 62-jähriger Rentner vom Amtsgericht Heidenheim jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Wie der Angeklagte aussagte, habe sich sein Schäferhund an jenem Abend selbst von der Leine befreit. Das Tier sei auf ein Grundstück gelaufen und wieder auf die Straße gekommen, als sich der 40-jährige Mann mit seinem Pudel näherte. Bis zu diesem Punkt herrschte in der Verhandlung weitgehend Übereinstimmung bei den beiden Parteien. Doch was die folgende Auseinandersetzung angeht, fielen die Schilderungen ziemlich unterschiedlich aus.

Verletzt bei der Verteidigung seines kleinen Pudels

Der größere Hund sei auf den kleinen zugestürmt und habe ihm eine tiefe Bisswunde zugefügt, berichtete der die Staatsanwaltschaft Ellwangen vertretende Rechtsreferendar aus der Anklageschrift. Der 40-Jährige habe den Schäferhund mit den Füßen abgewehrt und in der Folge einen Sehnenabriss und Muskelverletzungen davongetragen. Ein stationärer Aufenthalt mit Operation sei daher nötig geworden.

Drei Wochen sei er krankgeschrieben gewesen und habe auch darüber hinaus noch starke Schmerzen gehabt, bestätigte der Geschädigte, der in der Gerichtsverhandlung auch als Nebenkläger auftrat. Dem Schäferhund und seinem Besitzer sei er zuvor schon öfter begegnet und der Hund sei immer sehr aggressiv gewesen. Seit dem Angriff habe sich für ihn vieles verändert: „Man lässt mehr Vorsicht walten als zuvor.“

Verteidiger beantragt einen Freispruch

Gänzlich anders sahen der Angeklagte und sein Verteidiger die Sache. Der Rechtsvertreter legte dar, dass der Geschädigte auf den Schäferhund eingeschlagen habe. Die Schilderung der Gegenseite sei überzogen und es werde bestritten, dass die Verletzungen des Geschädigten in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung stehen. In seinem Plädoyer fügte der Verteidiger an, dass sich sein Mandant „keinesfalls fehlerhaft verhalten“ habe. Der Schäferhund habe sich eigenständig von der Leine befreit. Er beantragte einen Freispruch.

„Zu 99,8 Prozent ist mein Hund an der Leine“, sagte der Angeklagte. Es sei Zufall, dass sich die Leine gelöst habe. Dass die beiden Vierbeiner sich nicht mögen, sei bekannt. Er habe zunächst nicht sehen können, was passierte. Die Schilderungen seien übertrieben. „Eine Aneinanderreihung unglücklicher Zufälle“, fügte der Verteidiger an.

„Der Hund hat einen aggressiven Touch“

Dass ihr der Schäferhund zuvor schon „nicht positiv“ aufgefallen sei, schilderte eine Zeugin, auf deren Grundstück sich das Tier vor dem Angriff aufgehalten hatte: „Ich habe immer wieder beobachtet, dass der Hund einen aggressiven Touch hat.“ Sie hatte mit dem Handy ein kurzes Video von der Attacke gemacht, das im Sitzungssaal vorgeführt wurde, und berichtete, dass der Schäferhund den Pudel zwei oder drei Mal angegriffen habe. Der Geschädigte habe deshalb nach dem Tier getreten. Ein weiterer Zeuge bestätigte die Schilderung und sagte aus, dass der Pudelbesitzer nach der Attacke gehumpelt habe.

Beweisanträge des Verteidigers, dass der Gegner sich gegenüber dem Schäferhund falsch verhalten habe und die Verletzungen nicht auf den Vorfall zurückgehen, wurden seitens der Staatsanwaltschaft und des Nebenklagevertreters abgelehnt. Dem schloss sich der die Verhandlung führende Richter Dr. Christoph Edler an: Diese Beweisanträge seien unzulässig.

Geldstrafe von 900 Euro gefordert

Der Rechtsreferendar beantragte in seinem Plädoyer die Verurteilung des 62-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 30 Tagessätzen von je 30 Euro, somit 900 Euro, entsprechend dem zuvor ergangenen Strafbefehl. Die Verhandlung habe den Sachverhalt bestätigt. „Die Hunde haben etwas gespielt“, äußerte sich dagegen der Verteidiger auch im Hinblick auf das Video. Er sah ein falsches Verhalten beim Geschädigten.

Ohne weitere Beratung pflichtete Richter Edler in seinem Urteil aber der Staatsanwaltschaft bei. Zu den 900 Euro kommen für den Angeklagten nun noch die Auslagen der Nebenklage hinzu. Der 62-jährige Rentner habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, so Edler: Er müsse dafür sorgen, dass sich sein Hund nicht selbst der Leine entledigen kann und dass dieser niemanden verletzt. Die Verletzungen des Geschädigten, der das Recht gehabt habe, sich mit Tritten zu verteidigen, seien dem Angeklagten zuzurechnen.

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