In Söhnstetten gehen nachts um 0.30 Uhr wie im übrigen Gemeindegebiet die Lichter aus und erst um 4 Uhr wieder an. Einzig die B466 bleibt von Straßenlaternen erhellt. Das müsse so sein, war im Rahmen der jüngsten Diskussion über Sinn und Unsinn der Nachtabschaltung von der Steinheimer Verwaltung zu hören.
Tatsächlich gibt es eine solche Pflicht aber gar nicht, was auch erklären mag, warum die Stadt Heidenheim entlang von gleich zwei Bundesstraßen, der B466 und der B19, auf eine nächtliche Beleuchtung verzichtet.
Landratsamt: „keine Pflicht zur Straßenbeleuchtung“
Auf Nachfrage beim Landratsamt heißt es: „Grundsätzlich besteht keine allgemeine Pflicht zur Straßenbeleuchtung, ausgenommen Fußgängerüberwege.“ Darauf folgt allerdings ein recht großes Aber: Eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Wege des jeweiligen Straßenbaulastträgers bestehe durchaus: „Eine Beleuchtungspflicht kann sich in bestimmten Fällen aus der Verkehrssicherungspflicht ergeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gefährdungspotential der Straße oder der Straßenstelle.“ Soll heißen: Kommt darauf an.
Steinheims Bürgermeister Holger Weise verdeutlicht auf Nachfrage, dass es entlang der Söhnstetter Ortsdurchfahrt eben solche Querungshilfen und Fußgängerüberwege gebe. Somit bestehe durchaus auch ein mögliches Gefahrenpotenzial.
„Allein die Tatsache, dass die Sichtverhältnisse durch die Dunkelheit eingeschränkt werden, vermag eine Beleuchtungspflicht nicht zu begründen“, heißt es vonseiten des Landratsamts weiter. Aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folge entsprechend nicht die Notwendigkeit einer allgemeinen und durchgehenden Beleuchtung aller Straßen und Gehwege: „Dies gilt auch für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen.“
Lieber auf Nummer sicher
Bleibt die wohl entscheidende Frage, was das im Falle eines Unfalls bedeuten würde: „Haftungsfragen im Zusammenhang mit der straßenverkehrsrechtlichen Beleuchtungspflicht bedürfen jeweils einer Beurteilung im Einzelfall.“ Also wieder: Kommt darauf an. Ein solches „Kommt darauf an“ im Falle eines Unfalls war bei der Diskussion über Nachtabschaltungen vielen Kommunen zu heikel. Die Gemeinden im Landkreis hätten sich 2022, als im Zuge der drohenden Energieknappheit auch die Nachtabschaltung wieder Thema war, untereinander ausgetauscht, erinnert sich Weise. „Die meisten bevorzugten, auf Nummer sicher zu gehen und die Beleuchtung entlang der Bundesstraßen anzulassen.“