Eigenheime

Bauplätze: Warum Steinheim die Vergabekriterien nochmals angepasst hat

Menschen, die bereits seit Längerem in Steinheim wohnen oder arbeiten, sollen bei der Vergabe von Bauplätzen bevorzugt werden: Die Gemeinde hat ihre Vergaberichtlinien noch einmal angepasst.

Bauplätze: Warum Steinheim die Vergabekriterien nochmals angepasst hat

In der Breite in Söhnstetten und im Königsbronner Feld in Steinheim entstehen derzeit etliche neue Bauplätze für Einfamilienhäuser. Bauen ist zwar in den vergangenen Jahren teurer geworden und die Preise für den Quadratmeter schießen überall in die Höhe, dennoch wird es auch für diese Baugebiete Interessenten geben. Wer am Ende einen Bauplatz bekommt bzw. sich aussuchen kann, welchen Platz er oder sie gerne hätte, das wird mittlerweile in vielen Gemeinden durch spezielle Vergaberichtlinien geregelt. Dabei gibt es unterschiedlich viele Punkte für unterschiedliche Lebensumstände.

Steinheim hatte sich zuletzt 2021 solche Richtlinien gegeben und nun nochmals angepasst. Grund dafür ist die Tatsache, dass es mittlerweile Musterkriterien des Gemeindetags Baden-Württemberg gibt, die den Kommunen eine größtmögliche Rechtssicherheit bei der Vergabe ihrer Bauplätze geben sollen. Nun entsprechen diese zwar weitestgehend den Kriterien, die der Steinheimer Gemeinderat 2021 beschlossen hatte, Details wie beispielsweise ein noch stärkerer Fokus auf einen Ortsbezug sind aber unterschiedlich. Ein noch stärkerer Ortsbezug: "Das ist das, was auch uns wichtig war", sagte Bauamtsleiter Sven Krauß in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Soll heißen: Bauplatzinteressenten, die bereits hier leben, hier arbeiten und/oder sich ehrenamtlich engagieren, sollen bevorzugt werden, um, wie es in der Vorlage der Verwaltung heißt, "langjährig gewachsene Strukturen zu erhalten".

Thorsten Schulze (CDU): "Das ist unfair"

Nicht jeder aber im Steinheimer Gemeinderat ist ein Fan dieses Kriteriums. Thorsten Schulze (CDU) beispielsweise nicht: "Ich werde erneut nicht zustimmen. Für Auswärtige, die noch keine Kinder haben, wäre es aussichtslos, in Steinheim einen Bauplatz zu bekommen", so seine Befürchtung. "Das ist einfach unfair." Mathias Brodbeck (Freie Wählervereinigung) hingegen sah es eher pragmatisch: "Es geht bei diesem Thema um Rechtssicherheit für die Gemeinde und nicht darum, ob es an sich gerecht oder ungerecht ist." Bei einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat am Ende die neuen Vergaberichtlinien, wobei sich unter anderem Bürgermeister Holger Weise als befangen nicht an der Abstimmung beteiligte. Er wohnt mit seiner Familie nach wie vor in Böhmenkirch. Immerhin: Er arbeitet mittlerweile bekanntermaßen in Steinheim.

Bauplatzvergabe: Dafür gibt es Punkte

Pro Jahr Wohnsitz, Arbeit oder ehrenamtlicher Tätigkeit (in leitender Funktion) in Steinheim gibt es je zehn Punkte, maximal je 50 Punkte für fünf Jahre. Das heißt: Wer seit mindestens fünf Jahren in Steinheim wohnt, arbeitet und ehrenamtlich tätig ist kann bis zu 150 Punkte bei den Bauplatzvergaberichtlinien erreichen.

Auch für Kinder gibt es Punkte: maximal 25 für drei Kinder. Noch ungeborene Kinder zählen ab der zwölften Schwangerschaftswoche dazu. Wer bereits verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, bekommt je fünf Punkte. Bauplatzbewerber mit einer Behinderung werden ebenfalls zusätzlich bepunktet und zwar je nach Grad der Behinderung mit maximal 25 Punkten.

Neu ist zudem ein zusätzliches Kriterium für Menschen, die im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz tätig sind. Sie bekommen zusätzlich 20 Punkte.

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