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Steinheimer Wentalhalle: Ist der Weg zum Baustart bald frei?

Monatelang mussten die Steinheimerinnen und Steinheimer warten, bis es in Sachen Wentalhalle weitergehen konnte. Verwaltung und Gemeinderat waren die Hände gebunden, weil eine Rückmeldung der Versicherung ausstand. Nun könnte es endlich weitergehen.

Steinheimer Wentalhalle: Ist der Weg zum Baustart bald frei?

Ein weiteres Mal wird sich der Steinheimer Gemeinderat am kommenden Dienstag in seiner öffentlichen Sitzung mit dem Neubau der Wentalhalle beschäftigen. Beim letzten Mal konnte Bürgermeister Holger Weise lediglich darüber informieren, dass eine Rückmeldung der Versicherung zur Kostenübernahme nach wie vor ausstand. Die Frage stand im Raum, ob man auch ohne eine solche Zusicherung fortfahren will.

Mittlerweile hat die Versicherung zumindest mitgeteilt, dass die ihr vorliegende Entwurfsplanung einer Kostenübernahme für den Neubau nicht entgegensteht. Grundlage dafür war, dass die neue Halle der alten in Ausmaß und Kubatur entspricht. Damit steht allerdings noch nicht fest, dass wirklich die kompletten Kosten (eine erste Schätzung lag bei fast 15 Millionen Euro) einmal übernommen werden. Das liegt auch an geänderten gesetzlichen und baurechtlichen Anforderungen, die heute an den Neubau einer großen Sporthalle gestellt werden. Die Einschätzung zu alldem muss wiederum ein weiteres Sachverständigenbüro übernehmen – und das kann dauern. Noch länger warten will die Gemeinde aber nicht.

Bauantrag für die Wentalhalle soll eingereicht werden

Deshalb wird es am kommenden Dienstagabend vor allem darum gehen, ob die Verwaltung vom Gemeinderat das OK für die Erstellung der endgültigen Genehmigungsplanung und fürs Einreichen des Bauantrags beim Heidenheimer Landratsamt bekommen wird. Laut Hans-Peter Stoll, der im Steinheimer Bauamt maßgeblich für den Neubau der Wentalhalle zuständig ist, ist unklar, wie lange es danach dauern wird, bis auf dem Gelände der Wentalhalle die ersten Bagger anrücken können: "Ein Prüfstatiker wird sich die Pläne dann nochmals anschauen. Erfahrungsgemäß dauert das alles etwa ein Vierteljahr." In diesem Zeitraum, davon gehe man zumindest aus, wird das Landratsamt Heidenheim mit der Überprüfung des Bauantrags soweit sein, "zumal dem Amt die Dringlichkeit natürlich auch bewusst ist".

Eine erste Skizze der künftigen Wentalhalle. BJW Architekten

Neben dem offiziellen Baugesuch wird es am Dienstag nochmals um drei Sonderausstattungen für die Wentalhalle gehen. Diese werden, das steht laut Hans-Peter Stoll fest, nicht von der Versicherung übernommen und müssen von der Gemeinde selbst bezahlt werden.

Trennwand, Kletterwand, Toilettenspülung

Zum einen soll im Foyer eine mobile Trennwand und eine Lüftungsanlage eingebaut werden. Damit bestünde die Möglichkeit, den so gewonnenen Raum unabhängig vom Übungsbetrieb in der Halle für Veranstaltungen nutzen zu können. Wird die Trennwand nicht gebraucht, soll sie in einer Art Garage neben den WC-Anlagen unterkommen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 74.000 Euro.

Die Hillerschule hat zudem vorgeschlagen, in der Halle eine Kletterwand zu installieren. Laut Verwaltung wäre die Westwand neben der Zuschauertribüne ein geeigneter Standort. Ohne Zubehör wie Seile und Karabiner würde die Kletterwand zum momentanen Zeitpunkt 54.000 Euro kosten.

Sonderwunsch Nummer drei kam wie die Trennwand ebenfalls aus den Reihen des Gemeinderats: Die Verwaltung sollte prüfen, ob die Toilettenspülungen in den WC-Anlagen aus "Grauwasser", in diesem Fall aus Regenwasser vom östlichen Teil der Dachhälfte, gespeist werden kann. Die Kosten hierfür, inklusive einer Zisterne, Edelstahlrohren und einer Kreiselpumpe, würden sich auf 65.500 Euro belaufen.

Die öffentliche Gemeinderatssitzung am Dienstag, 21. November, findet ab 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Neue Halle wird etwas größer

Aufgrund diverser Besonderheiten bei der Ausstattung wird die neue Wentalhalle laut Hans-Peter Stoll vom Steinheimer Bauamt etwa acht Prozent größer sein als die alte Halle. Das liegt noch in der zulässigen Marge der Versicherung, die den Neuwert nur übernimmt, wenn das neue Gebäude in Größe und Kubatur mit dem alten Gebäude übereinstimmt.

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