Verkehrskonzept im Gemeinderat

Tempo 30 in den Steinheimer Weilern: Das letzte Wort hat das Landratsamt

Mit einem Verkehrskonzept strebt die Gemeinde Steinheim die Anordnung von Tempo 30 in allen Weilern an. Der Gemeinderat soll am Dienstag darüber beschließen. Das letzte Wort wird aber das Heidenheimer Landratsamt haben.

Schon dreieinhalb Jahre ist es her, dass der Steinheimer Gemeinderat die Verwaltung mit der Erstellung eines Verkehrskonzepts zur Umsetzung von Tempo 30 in den Weilern beauftragt hatte. Das Rathaus, so der Wunsch, sollte sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Gnannenweiler, Irmannsweiler, Neuselhalden und Dudelhof einsetzen. Küpfendorf hat bereits seit 2006 eine solche.

Angestoßen wurde das Ganze durch eine Unterschriftensammlung in Gnannenweiler. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten sich insbesondere Sorgen um spielende Kinder gemacht, die durch zu schnelle Autos gefährdet werden könnten.

Doch so einfach geht das alles leider nicht: Das letzte Wort über die Anordnung einer Tempo-30-Zone hat nicht die Gemeinde selbst, sondern die übergeordnete Straßenverkehrsbehörde, bei der eine solche beantragt werden muss. Voraussetzung dafür ist wiederum ein Verkehrskonzept, das vom Gemeinderat beschlossen werden muss. Genau darum soll es in der Sitzung am kommenden Dienstag, 26. November, ab 18 Uhr im Steinheimer Rathaus auch gehen.

Belange des ÖPNV berücksichtigen

Neben einem Verkehrskonzept, das im Grunde genommen aus je einem Verkehrszeichenplan pro Weiler besteht, sind auch die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. Laut Teresa Schmid, stellvertretende Hauptamtsleiterin in Steinheim, laufe hier die Anhörungsfrist derzeit noch. Allerdings seien auch nicht in allen Weilern Busunternehmen direkt betroffen.

Sollte der Steinheimer Gemeinderat am Dienstag das Verkehrskonzept beschließen, wird ein Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde am Heidenheimer Landratsamt gestellt. Grundsätzlich kann diese nur unter bestimmten Voraussetzungen Tempo 30 anordnen: Möglich ist das laut dem entsprechenden Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung in geschlossenen Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte. Dabei soll es keine Straßen des überörtlichen Verkehrs betreffen, also Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen und keine Vorfahrtsstraßen. Auch auf Straßen mit Ampeln, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien oder benutzungspflichtigen Radwegen soll es kein Tempo 30 geben.

Teresa Schmid betont, dass die Voraussetzungen für eine Anordnung von Tempo 30 von der Straßenverkehrsbehörde für jeden Weiler einzeln geprüft werden. Eine Einschätzung, wie diese jeweils verlaufen könnte, kann sie nicht geben.

Von Ortsschild zu Ortsschild

Die Gemeinde Steinheim sieht vor, Tempo-30-Zonen für den gesamten innerörtlichen Bereich der Weiler zu beantragen. Somit würden an allen Ortseingängen entsprechende Schilder aufgestellt werden. Wie in Küpfendorf besteht auch im Bereich der Oberen Ziegelhütte bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30.

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