Warum Auswärtige nicht länger mehr bezahlen müssen
Jan Jäger hat als neuer Leiter der Steinheimer Musikschule schon einiges geleistet in relativ kurzer Zeit. Nicht zuletzt hat er jüngst den Musikschulpreis Baden-Württemberg in die Albuchgemeinde geholt, der mit 10.000 Euro dotiert war. Nachdem er dafür zu Beginn der jüngsten Gemeinderatssitzung einen Geschenkkorb der Gemeinde bekommen hatte, ging es etwas später am Abend um die Neufassung der Schulordnung und der Schulentgeldordnung für die Musikschule.
Musikschule Steinheim: kein Zuschlag, mehr Schüler?
Generell sollen Angebote umbenannt, zusammengefasst oder gestrafft werden. Auch mehr Kooperationsmöglichkeiten zwischen Musikschule, Schule und Musikverein soll es geben. Im Detail ging es aber auch um die Neukalkulation der Preise für den Unterricht. Diese steigen zum einen relativ moderat: Erhöhungen zwischen fünf und acht Prozent werden notwendig sein. Auf der anderen Seite aber sollen nach dem Willen von Jan Jäger auch gewisse Zuschläge wegfallen. Das betrifft vor allem den sogenannten Auswärtigen-Zuschlag in Höhe von zehn Prozent für Schülerinnen und Schüler, die nicht in Steinheim wohnen oder dort zur Schule gehen. Die Überlegung dahinter: Mehr Musikschülerinnen und Musikschüler von auswärts sorgen für eine bessere Auslastung und für mehr Mitglieder in den Ensembles.
Diese Idee kam allerdings nicht bei allen Gemeinderäten gut an. Gottfried Braun und Mathias Brodbeck (beide Freie Wählervereinigung) plädierten für eine Beibehaltung der Zuzahlung. Braun: “Andere Musikschulen verlangen einen solchen Zuschlag ebenfalls. Es ist nicht einzusehen, warum Steinheimer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Unterricht für Auswärtige subventionieren sollen.” Ähnliches gilt aus seiner Sicht für den Erwachsenen-Zuschlag in Höhe von 30 Prozent, der nach dem Willen von Jäger und der Gemeinde für Vollverdiener künftig nicht mehr ab 18, sondern erst ab 27 Jahren gelten soll. Er würde damit an das Alter angepasst werden, bis zu dem der Landeszuschuss gewährt wird. Ab 18, so Brauns Argumentation, gelten bereits Rabatte für Studierende und Auszubildende. Es sei daher nicht einzusehen, warum Vollverdiener erst ab dem 27. Lebensjahr den Zuschlag bezahlen sollen.
Auswärtigen-Zuschlag in Steinheim: So fiel die Entscheidung aus
Die beiden Gegenstimmen von Braun und Brodbeck blieben am Ende die einzigen. Bei drei weiteren Enthaltungen stimmte der Gemeinderat der Neufassung der Schulentgeldordnung zu – inklusive der Abschaffung des Auswärtigen-Zuschlags und der Anhebung des Alters für den Erwachsenen-Zuschlag auf 27 Jahre.