Fußball-Bundesliga

Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen: Wird der 1. FC Heidenheim überhaupt zur Kasse gebeten?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können der Deutschen Fußball-Liga und somit den Profivereinen die Polizeikosten bei Hochrisikospielen in Rechnung gestellt werden. Der 1. FC Heidenheim sieht das Urteil kritisch. Ob auf den FCH Kosten zukommen werden, ist noch längst nicht sicher und hängt von zwei Punkten ab:

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) darf als Veranstalter an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligt werden. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstagmorgen, 14. Januar. Bisher trugen die Bundesländer die entstandenen Mehrkosten für Einsätze bei Partien, denen wegen ihrer Brisanz mit einem größeren Polizeiaufgebot begegnet wurde.

„Auf diese Weise sollen die Mehrkosten der Polizeieinsätze nicht durch die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern jedenfalls auch durch die wirtschaftlichen Nutznießerinnen und Nutznießer der Polizeieinsätze geschultert werden. Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel“, erläuterte Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil – welches finanzielle Folgen für den 1. FC Heidenheim haben könnte.

Land Bremen schickte Rechnung an die Deutsche Fußball-Liga

Auslöser für den fast zehn Jahre währenden Rechtsstreit war 2015 das Bundesland Bremen, das nach der Heimpartie des SV Werder Bremen gegen den Erzrivalen Hamburger SV der DFL eine Rechnung in Höhe von 425.000 Euro für die Kosten des Polizeieinsatzes gestellt hatte. Weitere Rechnungen für danach an der Weser stattfindende Hochrisikospiele folgten. Was nach dem BVerfG-Urteil auf die 36 Profivereine, die der DFL angehören, und im Speziellen auf den 1. FC Heidenheim zukommt, ist noch nicht absehbar. „Wir sehen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Fall in Bremen kritisch“, sagt FCH-Vorstandsmitglied Petra Saretz und verweist auf die Stellungnahme der DFL, die das Urteil zwar infrage gestellt, dieses aber letztlich akzeptiert hat.

Unter diesen rechtlichen Voraussetzungen könnten theoretisch auch beim FCH bald Rechnungen der Landespolizei ins Haus flattern. Ob das wirklich so kommt, hängt von mehreren Punkten ab. Zunächst müsste sich das Land Baden-Württemberg dazu entscheiden, es Bremen gleichzutun und die Kosten der Spiele auf die DFL und somit an die Vereine weiterzugeben. „Inwiefern, aufgrund der Entscheidung für den Fall in Bremen, Kosten auf uns zukommen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen“, sagt Saretz.

Innenminister Tobias Strobl setzt auf „Stadionallianzen“

Die Landesregierung sendete bisher keine Signale, dem Bremer Vorbild folgen zu wollen. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl sagte gegenüber dem „SWR“, dass er das Urteil bald bewerten wolle. Er deutete aber an, weiter auf die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kommunen, Vereinen und Fan-Organisationen – den sogenannten „Stadionallianzen“ – setzen zu wollen. „Wir erreichen durch Stadionallianzen weniger Einsatzstunden in den Stadien bei gleichzeitig weniger Straftaten“, sagte Strobl.

Und selbst wenn eine Kostenbeteiligung von der Landesregierung beschlossen werden würde, stellt sich die Frage: Gibt es überhaupt Heimspiele des FCH, die ein entsprechendes Gefahrenpotenzial mit sich bringen? Bisher war das nicht der Fall. „Hochrisikospiele gab es in der Vergangenheit in Heidenheim keine“, bestätigt Petra Saretz.

Noch keine Partie in Heidenheim als Hochrisikospiel eingestuft

Selbst mögliche Aufeinandertreffen mit Lokalrivalen wie dem SSV Ulm fallen nicht automatisch in diese Kategorie. „In der Vergangenheit waren diese Partien nicht als Hochrisikospiele eingestuft“, sagt die FCH-Verantwortliche, die aber darauf verweist, dass die Einstufung der jeweiligen Kategorie der Polizei obliegt.

Steigert sich das Gewaltpotential und somit auch das Risiko rund um die Heimspiele auf dem Schlossberg nicht schlagartig, wird der Bundesligist aus Heidenheim von den Folgen des Urteils vielleicht nur in der Theorie betroffen sein.

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