Wird gespielt oder wird nicht gespielt? Das ist eine Frage, die besonders häufig in der 1. Runde des Fußball-Bezirkspokals gestellt wird. Denn aufgrund der Urlaubszeit fehlen einigen Mannschaften besonders viele Spieler. Im Raum Heidenheim konnten in der 1. Runde drei Teams nicht antreten, es waren der ASV Heidenheim, die TSG Schnaitheim II und die TSG Nattheim II.
Beim ASV war es das zweite Mal in Folge, bereits in der vergangenen Saison konnten die Heidenheimer kein Team stellen. In diesem Jahr waren erneut viele Urlauber dabei, dazu verletzte Spieler. Da stellt sich bei so manch einem Beobachter die Frage: Warum meldet der ASV dennoch eine Mannschaft für den Pokal-Wettbewerb und warum gibt es kein Aussetzen?
Eine Teilnahme ist für die meisten Vereine Pflicht
So einfach ist es nicht. Laut der Durchführungsbestimmung des WFV ist eine Teilnahme am Bezirkspokal Pflicht, zumindest für Vereine aus der Bezirksliga und Kreisliga A. In den Bestimmungen heißt es: „Auf Bezirksebene werden Spiele um den Bezirkspokal ausgetragen, an denen die gemeldeten, in Konkurrenz spielenden Mannschaften der Bezirksliga und Kreisliga A verpflichtend, der Kreisliga B und C freiwillig (Abmeldung notwendig) teilnehmen.“
Bei Spielabsagen drohen Geldstrafen seitens des Sportgerichts. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Spielabsage, erklärt Roland Wagner. „Das Sportgericht hat einen Spielraum bei der Strafe. Auch wie oft die Mannschaft nicht angetreten ist in der Vergangenheit, spielt eine Rolle beim Urteil“, erklärt der Bezirks- und Pokalspielleiter.
Die Spiel- und Verfahrensordnung regelt die Strafen: Im Paragrafen 73 „Nichtantreten“ heißt es:
„1. Das Nichtantreten zu einem Verbandsspiel, zu einem Verbandspokalspiel oder einem Turnier wird mit einer Geldstrafe zwischen 30 und 600 € (in der Oberliga Baden-Württemberg der Herren bis 1500 €), bei Jugendspielen zwischen 10 und 300 € bestraft.
2. In leichteren Fällen, insbesondere wenn das Nichtantreten mindestens zwei Tage vorher der spielleitenden Stelle bzw. dem Ausrichter des Turniers mitgeteilt wird, reduziert sich die Geldstrafe auf 10 bis 400 € (in der Oberliga Baden-Württemberg der Herren bis 1000 €), bei Jugendspielen auf 10 bis 200 €.
3. Von einer Strafe kann im Einzelfall abgesehen werden, insbesondere wenn durch das Nichtantreten kein Einfluss auf Meisterschaft oder Abstieg oder sonst auf einen Platz in der Tabelle, dem eine besondere Bedeutung zukommt, genommen wird.“
Die drei Spielabsagen im Raum Heidenheim sieht Wagner als im Durchschnitt der vergangenen Jahre.
Zwei Teams, deren Spiele abgesagt wurden, fanden sich am Sonntag, 11. August, zu einem Testspiel zusammen. Dabei siegte die SG Heldenfingen/Heuchlingen mit 7:3 gegen den FV Sontheim II, wobei die Sontheimer lange mithalten konnten.