Kriminalität

Anklage wegen Anschlagsplanung auf Fellbacher Rathaus

In Baden-Württemberg soll eine 25-Jährige einen Anschlag auf ein Rathaus nahe Stuttgart geplant haben. Beamte entdecken verdächtige Unterlagen und Gegenstände. Die Frau kam in Untersuchungshaft. Und jetzt folgte die Anklage gegen sie.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen eine 25 Jahre alte Frau unter anderem wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Anklage erhoben. Die Angeschuldigte steht nach Auskunft der Anklagebehörde vom Dienstag im Verdacht, seit 2021 ernsthaft geplant zu haben, im Rahmen eines Amoklaufs mit Bomben, umgebauten Schusswaffen, Brandsätzen sowie von Hieb- und Stichwaffen bestimmte im Rathaus beschäftigte Mitarbeiter der Stadt Fellbach (Rems-Murr-Kreis) sowie eine möglichst große Zahl an unbeteiligten Personen zu töten oder zu verletzen. Im Jahr 2023 sollen sich ihre Planungen auf das Amtsgericht Waiblingen ausgeweitet haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer staats- und fremdenfeindlichen Motivation.

Der Deutschen wird ferner zur Last gelegt, in Umsetzung ihres mutmaßlichen Plans unerlaubt vor allem Schreckschuss- und Gasdruckpistolen sowie Hieb- und Stichwaffen gekauft sowie Schwarzpulver für Rohrbomben selbst hergestellt zu haben. Die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung der Angeschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen, solle in einer Hauptverhandlung geklärt werden. Die 25-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Der mutmaßliche Anschlagsplan wurde bei einer Wohnungsdurchsuchung im vergangenen Jahr aufgedeckt. Deren Auslöser waren Streitigkeiten der Frau mit der Nachbarschaft. Deshalb sollte die Frau von ihrer Sozialunterkunft in eine andere Unterkunft in Fellbach verlegt werden. Beim Umzug durch ein Dienstleistungsunternehmen seien verdächtige Unterlagen und Gegenstände gefunden worden. Die Polizei wurde verständigt.

Oberbürgermeisterin Gabriele Zull (parteilos) sagte damals, in der Vergangenheit sei die Person vielfach auffällig gewesen. In enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt, den dort betreuenden Kollegen und Kolleginnen und der Polizei habe man zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um zu unterstützen. Es sei nicht gelungen, die Frau in Obhut zu nehmen oder in eine geschlossene Einrichtung einweisen zu lassen.