Kriminalität

Anklage wegen versuchten Mordes gegen zwei 17-Jährige

Zwei Jugendliche stehen im Verdacht, einen Anschlag auf eine Pizzeria verübt zu haben. Jetzt wurden sie angeklagt.

Nach einem Brandanschlag auf eine Pizzeria in Eislingen (Kreis Göppingen) sind zwei Jugendliche des versuchten Mordes angeklagt worden. Die beiden 17 Jahre alten, aus den Niederlanden stammenden Jugendlichen sollen laut Ulmer Staatsanwaltschaft im August von einem Fahrer aus Amsterdam nach Eislingen gefahren worden sein. 

Im Auftrag einer bislang unbekannten Person sollen sie sich zu der Pizzeria begeben haben. Die beiden machten keine Angaben zum Auftraggeber. Es gebe Videos, die die Tat zeigten. Diese habe man in den Smartphones der Jugendlichen entdeckt. 

Geständnis der beiden jungen Männer 

Die Jugendlichen gestanden inzwischen, dass sie mit einem Stein ein Loch in eine Fensterscheibe der Pizzeria warfen und anschließend eine mit Benzin gefüllte und bereits entzündete Plastikflasche durch dieses Loch in das Innere des Gebäudes warfen. 

Die Anklage wirft den beiden 17-Jährigen nun vor, dass sie zwei in der Pizzeria anwesende Menschen wahrgenommen und deren Tod in Kauf genommen haben. Dies bestreiten die beiden Männer. Die brennende Flasche explodierte am Boden des Innenraums und löste eine massive Druckwelle aus.

Ein 53-Jähriger und ein 56-Jähriger erlitten dadurch mehrere Wochen andauernde Ohrenschmerzen. Sie löschten das Feuer, bevor die Feuerwehr eintraf. Durch die Explosion an dem Gebäude entstand ein Schaden von etwa 80.000 Euro. Der Werfer des Brandsatzes erlitt selbst Brandverletzungen an Hand, Hals und Gesicht.

Nach der Tat folgte kurze Flucht

Die Jugendlichen wurden nach kurzer Flucht wenige Minuten nach der Tat festgenommen. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Neben den versuchten Morden wirft ihnen die Anklagebehörde Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, besonders schwere Brandstiftung, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor.

Im Falle einer Verurteilung droht den beiden Angeschuldigten nach Jugendstrafrecht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.