Der Freispruch des Inspekteurs der Polizei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegte Revision wurde verworfen, Rechtsfehler sah der BGH nicht. Der ranghöchste Polizist Baden-Württembergs war Mitte Juli vergangenen Jahres vom Landgericht freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. «Wir sind erleichtert, aber wir sind nicht sonderlich überrascht», sagte seine Verteidigerin Ricarda Lang. «Wir hoffen, dass jetzt Rechtsfrieden eintritt.» Zuvor hatten die «Stuttgarter Zeitung» und der «Südkurier» berichtet. Gegen den Inspekteur ist noch ein Disziplinarverfahren anhängig, ruht derzeit aber, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte.
Prozesse
BGH bestätigt Freispruch für Inspekteur der Polizei
Das Verfahren um den Inspekteur der Polizei hatte viel Aufmerksamkeit erregt. Er war vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Nun hat der BGH das letzte Wort in dem Fall gesprochen.
April 08, 2024, 10:39 Uhr
Karlsruhe (dpa) -
ARCHIV - Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" angebracht. Foto: Uli Deck/dpa
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