Bürger klagen gegen Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) muss sich ein weiteres Mal mit der Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers im schwäbischen Gundremmingen befassen. Am Donnerstag (10.00 Uhr) verhandeln die Münchner Richter Klagen von Grundstückseigentümern aus der Umgebung des Kernkraftwerks.
Das VGH hatte bereits im Jahr 2006 zum Start der Einlagerung von verbrauchten Brennelementen Klagen gegen das Lager in Gundremmingen (Landkreis Günzburg) sowie die beiden anderen Zwischenlager in Bayern abgewiesen. Die jetzigen Kläger verlangen dennoch, dass die aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigung für das Brennelementelager bei dem mittlerweile stillgelegten Atommeiler widerrufen wird. Die Kläger sehen weiterhin ihre Sicherheit gefährdet. Sie kritisieren, dass die Risiken eines Flugzeugabsturzes auf das Lager und der Beschuss durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden seien.
Die bundeseigene Betreibergesellschaft der Zwischenlager, die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, weist das zurück. «Die Zwischenlager der BGZ zählen zu den bestgesicherten Anlagen in Deutschland», sagte ein Unternehmenssprecher. Der Schutz der Anlagen gegen Terror werde von den Sicherheitsbehörden ständig geprüft und bei Bedarf angepasst. Auch im Fall eines Flugzeugabsturzes auf das Gebäude sei das Atomlager sicher.
Anfang der 2000er Jahre waren die Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke geplant und gebaut worden. Idee war, dass an den dezentralen Standorten der Atommüll verwahrt wird, bis es in der Bundesrepublik ein Endlager gibt.
Gundremmingen zählt zu den größten Atomstandorten in Deutschland. In der schwäbischen Gemeinde ging 1966 das erste große Atomkraftwerk (AKW) der Bundesrepublik ans Netz, später wurden zwei weitere Reaktoren gebaut. Silvester 2021 wurde der Betrieb des Kernkraftwerks eingestellt.