Religion

Bundesgerichtshof verhandelt Moschee-Streit

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen lässt einen muslimischen Verein eine Moschee bauen - stellt aber Bedingungen, die der Verein zum Teil nicht einhält. Über den Streit, der sich dann entfachte, soll jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.

Bundesgerichtshof verhandelt Moschee-Streit

Der Rechtsstreit um den Bau einer Moschee in Leinfelden-Echterdingen geht in eine neue Runde: Am Freitag (9.30 Uhr) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den Fall. Konkret geht es um ein sogenanntes Erbbaurecht, das die Stadt im Landkreis Esslingen einem muslimischen Verein im Jahr 2014 vertraglich eingeräumt hatte. So bekam der Verein die Möglichkeit, auf dem städtischen Grundstück unter anderem eine Moschee zu bauen.

Allerdings verpflichtete sich der Verein in dem Vertrag auch dazu, den ersten Bauabschnitt innerhalb von vier Jahren fertigzustellen. Bei Nichteinhaltung der Frist sollte die Stadt die Rückübertragung des Erbbaurechts fordern können. Als der Verein die Frist nicht einhielt, tat die Stadt genau das: Sie forderte das Erbbaurecht zurück. Da der Verein die Rückübertragung ablehnte, klagte die Stadt erstinstanzlich vor dem Landgericht Stuttgart.

Dieses sprach der Stadt zwar den Anspruch auf Rückübertragung des Erbbaurechts zu, wies die Klage aber in Bezug auf weitere Begehren der Klägerin ab. Die Stadt und der Verein gingen daraufhin gegen das Urteil in Berufung und machten jeweils weitergehende Ansprüche geltend. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte in seinem Urteil im Ergebnis die erstinstanzliche Entscheidung zugunsten der Stadt.

Der muslimische Verein ging dagegen in Revision. Ob der fünfte Zivilsenat am BGH in Karlsruhe schon am Freitag ein Urteil spricht, ist offen (Az: V ZR 191/22). Aktuell ist die Moschee laut Stadt im Rohbau fertiggestellt. Der Innenausbau ist demnach zum Teil ebenfalls schon fortgeschritten. Es bleibt abzuwarten, wie es mit der Moschee weitergeht, sollte die Stadt Leinfelden-Echterdingen Recht bekommen.