Sozialversicherungen

DGB: Staat verliert durch Tarifflucht Milliarden

Bezahlen Arbeitgeber nicht Löhne gemäß ihres Tarifs, geht dem Staat laut einer Analyse viel Geld durch die Lappen. Alleine aus Baden-Württemberg sollen dadurch jährlich mehr als zehn Milliarden Euro fehlen.

DGB: Staat verliert durch Tarifflucht Milliarden

Durch Tarifflucht von Arbeitgebern verliert der Staat nach einer DGB-Analyse Milliardeneinnahmen. Insgesamt entgingen den Sozialversicherungen in Deutschland jährlich rund 43 Milliarden Euro an Beiträgen. Bund, Länder und Kommunen nähmen rund 27 Milliarden Euro weniger Steuern ein.

Die Mindereinnahmen aus Baden-Württemberg beliefen sich dabei auf 6,1 Milliarden Euro bei den Sozialversicherungen und vier Milliarden Euro bei der Einkommensteuer. Das geht aus Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, die am Montag vorgestellt wurden.

Die sogenannte Tarifflucht, ist der Versuch eines Arbeitgebers, einen Tarifvertrag zu unterlaufen und so niedrigere Löhne und Gehälter zu bezahlen als tariflich vereinbart. Das bedeutet laut DGB auch weniger Einzahlungen in die Sozialversicherungen - also geringere Einnahmen bei der Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung. Auch die Steuereinnahmen durch die Einkommensteuer fielen geringer aus.

Ebenso werde die Kaufkraft in erheblichem Ausmaß geschmälert. Betrachte man den Südwesten über alle Branchen hinweg, bedeute das unter dem Strich, dass Beschäftigte, die keinen Tarifvertrag haben, jährlich 3009 Euro netto weniger hätten als Tarifbeschäftigte.

Der DGB kritisierte, dass nur noch rund die Hälfte aller Beschäftigten im Südwesten von tarifvertraglichen Regelungen und ihrem Schutz profitierten. «Tarifflucht und fehlende Tarifbindung untergraben einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen», sagte DGB-Landeschef Kai Burmeister laut Mitteilung. Der soziale Zusammenhalt werde geschwächt.

Burmeister forderte von der Landesregierung, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes umzusetzen. Regionale Tarifverträge sollten dabei zum Maßstab bei öffentlichen Vergaben gemacht werden. Außerdem forderte der DGB, dass öffentliche Aufträge und Fördergelder generell nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden.