Endlagerung von Giftmüll im Elsass vorläufig gestoppt
Im Dauerstreit um eine Giftmülldeponie an der französisch-deutschen Grenze hat das Verwaltungsgericht in Straßburg eine Endlagerung vorläufig gestoppt. Die Anweisung des Departements Haut-Rhin, den in der elsässischen Deponie Stocamine eingelagerten giftigen Müll auf Dauer dort zu belassen, verstoße gegen Umweltrecht, befand das Gericht am Dienstag per Eilentscheid. Die Möglichkeit, den eingelagerten Müll zurückzuholen, werde durch die Anweisung ebenso wenig gewährleistet, wie der Schutz des Grundwassers. Missachtet werde das Grundrecht auf eine ausgewogene und der Gesundheit zuträgliche Umwelt sowie die Pflicht zu nachhaltigen Entscheidungen, die künftige Generationen nicht beeinträchtigten.
In der Deponie Stocamine in Wittelsheim nahe Mulhouse, einem ehemaligen Kalibergwerk, wurde seit 1999 gegen den Protest von Umweltschützern und Bürgerinitiativen Giftmüll wie Zyankali, Arsen und Quecksilber gelagert. 2002 brach in 535 Metern Tiefe ein Feuer aus, das erst nach Tagen gelöscht werden konnte. Seither ist die Anlage geschlossen. Die Deponie war auf bis zu 320.000 Tonnen giftigen Mülls ausgelegt. Zuletzt befanden sich knapp 42.000 Tonnen Müll darin, gelagert in großen Säcken und Tonnen.
Das Tauziehen um die Giftmülldeponie, die auch in Baden-Württemberg für Besorgnis sorgt, ist damit wohl noch nicht beendet. Eine Entscheidung in der Hauptsache will das Gericht in den nächsten Monaten verkünden. Bislang hat das Departement aber an den Plänen zur dauerhaften Endlagerung der in der Deponie befindlichen Abfälle festgehalten, obwohl der Verwaltungsgerichtshof in Nancy sowie das Straßburger Gericht 2021 und 2022 bereits drei Mal gegen das Vorhaben urteilten.