Entwurf: Drogen-Checks sollen bundesweit möglich werden
In der Suchtpolitik sollen Angebote zur Analyse der Inhaltsstoffe von Drogen («Drug-Checking») einem Entwurf zufolge bundesweit möglich werden. Dafür soll das bestehende Verbot von «Substanzanalysen» durch das Personal in Drogenkonsumräumen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden. Das sieht ein Entwurf der Ampel-Fraktionen vor, der am Dienstag bekannt wurde. Demnach soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die Länder Modellvorhaben erlauben können, «wenn mit der Analyse eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung verbunden ist».
In Berlin ist ein Modellprojekt zum Drug-Checking nach einer Probephase im April und Mai seit Anfang Juni im Routinebetrieb. Bei drei verschiedenen Stellen können Süchtige und Drogenkonsumenten ihre Käufe in Drugchecking-Sprechstunden abgeben und analysieren lassen. Dazu gehören die Suchtberatungsstellen vista und Fixpunkt sowie die Schwulenberatung. Sind Proben auffällig, zum Beispiel durch hohe Dosierungen oder Verunreinigungen, veröffentlichen die Betreiber eine Warnung auf der Internetseite des Projekts (www.drugchecking.berlin).
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich für solche Möglichkeiten in allen Bundesländern ausgesprochen. Drug-Checking helfe, Drogentote zu vermeiden und Konsum zurückzudrängen, sagte er kürzlich dem «Spiegel». Das zeigten internationale Vorbilder. Die Regelungen sollen demnach an ein geplantes Gesetz zum Eindämmen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln angehängt werden.
Hintergrund für das Drug-Checking ist, dass neben den gesundheitsschädigenden Wirkstoffen – etwa von Kokain und Ecstasy – auch Verunreinigungen oder zu hohe Konzentrationen Risiken bedeuten.