Nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Mannheim im Dezember hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Damals war ein 49-Jähriger bei einer Auseinandersetzung durch Schüsse eines Polizisten tödlich verletzt worden. Das Verfahren gegen den Beamten werde «wegen erwiesener Unschuld» eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. «Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelte der Beschuldigte bei dem Einsatz seiner Schusswaffe in Notwehr und damit gerechtfertigt.» Zuvor hatte der SWR berichtet.
Kurz vor Heiligabend hatte der 49-Jährige den Notruf gewählt. Bei der Ankunft der Beamten wartete er mit einem Küchenmesser bewaffnet auf der Straße. Bei einer folgenden Auseinandersetzung gab ein Beamter mehrere Schüsse auf den Mann ab, der dann verletzt in ein Krankenhaus kam und kurz darauf starb. Das Motiv des 49-Jährigen war damals offen geblieben.
Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass insbesondere umfangreichem Videomaterial zufolge mehrere Polizeibeamte mindestens zehn Minuten lang versucht hätten, den Mann dazu zu bewegen, das Küchenmesser mit einer Klingenlänge von mindestens 15 Zentimeter abzulegen. Die Beamten hätten dabei ihre Waffen gezogen und mehrfach mit deren Einsatz gedroht. Der Mann sei mehrfach drohend auf die Beamten zugegangen und habe diese aufgefordert, ihn zu erschießen. Am Ende habe er sich schnell bis auf weniger als drei Meter den Beamten genähert. Einer der Polizisten habe innerhalb von weniger als zwei Sekunden vier Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgegeben. Dabei sei der 49-Jährige tödlich verletzt worden.
Im März hatte das Landeskriminalamt mitgeteilt, die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen zu haben. Der Beamte, der damals die tödlichen Schüsse abgegeben habe, sei weiter im Dienst.
Erst im April war ein 31 Jahre alter Mann in der Universität Mannheim von der Polizei während eines Einsatzes angeschossen und tödlich getroffen worden. Der Mann war in dem Uni-Gebäude aufgefallen, weil er dort Aufkleber auf Einrichtungsgegenstände geklebt hatte und auch welche in einem Hörsaal verteilen wollte. Als ihn ein anderer Mann darauf ansprach, soll er diesem eine Ohrfeige verpasst haben. Als die Polizei eintraf, hielt der 31-Jährige eine rund 40 Zentimeter lange Machete in den Händen. Daraufhin schoss die Polizei und verletzte den Mann schwer. Er starb später im Krankenhaus.
Dienstwaffen dürfen nur als «Ultima Ratio», also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wie das Innenministerium bereits nach früheren Fällen mitgeteilt hatte.