Prozess

Frau verklagt Impfstoffhersteller auf Schadenersatz

Impfschäden sind schwer zu beweisen. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. In Bamberg soll nun geklärt werden, ob einer nach einer Corona-Impfung schwer erkrankten Frau Schadenersatz zusteht.

Frau verklagt Impfstoffhersteller auf Schadenersatz

Ein halbes Jahr nach der Abweisung einer Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit dem Fall. Am Montag (9.30 Uhr) beginnt die öffentliche Berufungsverhandlung. Ob sogleich auch ein Urteil ergeht, ist ungewiss. Denkbar wäre nach Gerichtsangaben auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen.

Der Zivilprozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. In vielen Fällen verlangen die Kläger 150 000 Euro Schadenersatz, etwa wegen einer mutmaßlich durch die Corona-Impfung ausgelösten Autoimmunerkrankung oder Herzrhythmusstörungen.

Beim aktuellen Fall in Bamberg klagt eine Frau, die 2021 etwa zwei Wochen nach einer Impfung mit Vaxzevria, dem Covid-19-Impfstoff von Astrazeneca, eine Darmvenenthrombose hatte. Dies führte nach Angaben des Landgerichts Hof, das im Januar erstinstanzlich in der Sache entschied, zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und einer schwerwiegenden Operation der Klägerin.

«Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte», erklärte ein Landgerichtssprecher nach der Entscheidung. Es handele sich hierbei um einen Impfstoff, dessen Nutzen die Risiken von Nebenwirkungen überwögen. Die mehr als 90 Prozent Wirksamkeit einer solchen doppelten Impfung sei unbestritten. Auch die Produktinformationen hätten den damaligen Erkenntnissen entsprochen.

Das Risiko einer Thrombose sei bei damaligen 5 Millionen Anwendungen des Impfstoffs und 30 Fällen solcher Nebenwirkungen gegenüber dem nicht geimpften Teil der Bevölkerung nicht erhöht gewesen. Daher hätte Astrazeneca einen entsprechenden Hinweis auf ein erhöhtes Thromboserisiko auch nicht geben müssen. Zudem schloss das Gericht aus, dass die Klägerin, wäre ein solcher Hinweis erfolgt, die Impfung abgelehnt hätte.

Gegen die Gerichtsentscheidung legte die Frau Berufung ein, daher nun die Verhandlung am OLG.

«Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben», teilte eine Sprecherin von Astrazeneca vor der Verhandlung mit. Die Patientensicherheit habe höchste Priorität. Zudem hätten die Aufsichtsbehörden strenge Standards, um die sichere Anwendung aller Arzneimittel, einschließlich Impfstoffen, zu gewährleisten. «Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen.»

An bayerischen Gerichten sind zahlreiche Klagen auf Schadenersatz gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt, auch bundesweit nicht.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.

Mit Schadenersatz wird ein materieller Schaden ausgeglichen. Dies gilt für alle Kosten, die durch die Schuld eines anderen entstanden sind. Wirken sich psychische Schäden finanziell aus, zum Beispiel durch einen Verdienstausfall, so muss auch dieser materielle Schaden ersetzt werden.