Homofeindlichkeit

Gericht sichtet Baptisten-Video in Volksverhetzungs-Prozess

Der sogenannte Prediger lässt sich über Homosexuelle aus. Aber sind seine Aussagen auch strafrechtlich relevant? Sein Anwalt argumentiert in eine andere Richtung.

Im ersten Prozess gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) spielt das Video einer umstrittenen Predigt eine wichtige Rolle. Allerdings passten Tonspur und Bild bei der am Pforzheimer Amtsgericht gezeigten Version nicht zusammen, weshalb der Verteidiger die Authentizität des Videos infrage stellt. Er fordert, dass ein Sachverständiger dies prüft. Ob noch heute ein Urteil gesprochen wird, ist unklar.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ruft der Angeklagte in dem Video dazu auf, Homosexuelle zu töten. Der Verteidiger hingegen argumentiert, die Aussagen seien vom Grundgesetz und der Freiheit zu Religionsausübung gedeckt.

Vorwurf der Volksverhetzung

Der 32-jährige Angeklagte, der auch am zweiten Verhandlungstag nicht nach Pforzheim gekommen ist, wehrt sich vor Gericht gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro beantragt. Damit wäre der Mann vorbestraft. 

Der Anwalt hat vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Dies lehnt die Staatsanwaltschaft ab.

Abwertung von Homosexuellen und Demokratiefeindlichkeit

Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz die BKZW als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich «Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates». Ihr ideologischer Fokus liegt laut dem Verfassungsschutzbericht auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird.