Gesundheit

Hilfsorganisationen: Reform der Hilfsfrist im Rettungsdienst

Hilfsorganisationen: Reform der Hilfsfrist im Rettungsdienst

Die Hilfsorganisationen des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg fordern eine Abkehr von starren Regeln bei der Hilfsfrist. Bei der Neuregelung des Rettungsdienstgesetzes dürften keine starren Fristen mehr zur Vorgabe gemacht werden, betonten Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Malteser und der Johanniter am Freitag in Stuttgart. «Ziel ist es, den Rettungsdienst auf die medizinischen Notfälle zu konzentrieren, damit wir dort schnell sind und auch noch schneller werden als bisher», sagte Klaus Weber, Regionalgeschäftsführer der Malteser.

So sei es etwa bei einem Kreislaufstillstand wichtig, dass der Rettungsdienst innerhalb von vier Minuten vor Ort sei, sonst sei das Leben des Patienten bedroht. «Wir haben aber auch gleichzeitig andere Kategorien, wo man wesentlich mehr Zeit zur Verfügung stellen kann, weil nicht akute Lebensgefahr besteht», sagte Weber - etwa bei einem Armbruch. Diese Kategorisierung sollte bei der Neugestaltung der Hilfsfrist berücksichtigt werden, fordern die Hilfsorganisationen. Bisher gilt in Baden-Württemberg die Regelung, dass die Retter in 95 Prozent der Notfälle möglichst 10, höchstens aber 15 Minuten nach dem Ende des Notrufs beim Patienten sein sollen.

Wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg muss das Land das Rettungsdienstgesetz überarbeiten. Der VGH hatte im vergangenen Mai moniert, dass Hilfsfristen im Rettungsplan 2022 ohne Beachtung der bisherigen Regelung und ohne Einbeziehung des Landtags verändert worden seien. Als neue Spanne zwischen dem Ende der Annahme eines Notrufs und dem Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort waren zuletzt zwölf Minuten vorgesehen. Diese Vorgabe erklärte der VGH für unwirksam.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte mit einer Entscheidung in der vergangenen Woche den Druck auf das Land erhöht, die Neuregelung zügig anzugehen. Das Innenministerium hatte danach betont, seit dem Urteil des VGH an einem Gesetzentwurf gearbeitet zu haben. Diesen wolle man so schnell wie möglich dem Landtag zuleiten.