Polizeiskandal

Kommissarin bekommt im Zivilprozess teilweise Recht

Kommissarin bekommt im Zivilprozess teilweise Recht

Die Polizistin, die den Strafprozess gegen den Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung angestoßen hat, hat in einem damit verbundenen zivilrechtlichen Verfahren einen Teilsieg errungen. Dabei geht es um die Frage, ob bestimmte Äußerungen und Behauptungen in einer Presseerklärung, die die Verteidigung des Inspekteurs im Strafprozess verteilt hatte, zulässig waren. Den Antrag der Polizistin auf einstweilige Verfügung gegen die Anwältin des Inspekteurs habe man teilweise stattgegeben, teilweise zurückgewiesen, erklärte der Vorsitzende Richter Oliver Schlotz-Pissarek am Donnerstag bei der Urteilsverkündung. Aus Sicht der Zivilkammer waren mehrere Inhalte der verbreiteten Stellungnahme nicht zulässig – etwa weil sie zur Privatsphäre gehörten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.