Nach der Zustimmung zur umstrittenen Krankenhausreform im Bundesrat will das Land Baden-Württemberg den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg auf der neuen Gesetzesgrundlage vorantreiben. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis 2030 von einer kartellamtlichen Fusionskontrolle grundsätzlich ausgenommen sind, wie das Wissenschaftsministerium in Stuttgart betonte. «Dies ermöglicht aus unserer Sicht auch den geplanten Verbund der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim.»
Voraussetzung sei nun, dass das für die Krankenhausplanung zuständige Landesgesundheitsministerium den Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenversorgung für erforderlich hält und sich mit dem Bundeskartellamt ins Benehmen setzt. Danach könnten die Verbundpartner ein Medizinkonzept, einen Businessplan und die Verbundverträge im Detail abstimmen. Diese Vorbereitungen sollen laut dem Ministerium in der zweiten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen werden, sodass das Kabinett noch im Laufe des kommenden Jahres die Verbundumsetzung beschließen kann.
Rettung des hochdefizitären Standorts Mannheim
Hintergrund ist die finanzielle Lage der Mannheimer Uniklinik. Deren Trägerin ist die Stadt Mannheim, das Land ist Träger der Uniklinik Heidelberg. Beide streben einen Klinikverbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Zudem versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.
Das Kartellamt hatte nach monatelangen Prüfungen jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es etwa, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde. Diese Entscheidung dürfte nach Einschätzung des Ministeriums nun dank der Reform obsolet sein.