Im Kampf gegen die zunehmende Bürokratie sollen Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, auf eigene Verantwortung von einer Regel abzuweichen und spezielle Lösungen für ihre lokalen Probleme zu entwickeln. Es sei geplant, den Städten, Gemeinden und Landkreisen gestalterische Spielräume zu geben, kündigte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) im Landtag an. Kommunen sollten Aufgaben passgenauer erledigen und Bürokratie abbauen können.
Mit dem Gesetzesvorhaben greift das Innenministerium einen Vorschlag der Kommunalverbände auf. Auf Antrag einer Kommune sollten Abweichungen von Rechtsvorschriften des Landes zugelassen werden, sofern das Innenministerium zustimmt. Ziel sei es, das Gesetz gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen auf den Weg zu bringen, sagte Strobl.
«Vor Ort kann und soll getestet werden, ob Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gestaltet werden können», sagte Strobl. Seien die Änderungen erfolgreich, könnten sie auch landesweit und dauerhaft gelten. «Auf diese Weise können wir die Sachkompetenz auf kommunaler Ebene für den Bürokratieabbau aktiv nutzen», sagte Strobl. Ein Antrag dürfe nur abgelehnt werden, wenn die Aufgabe nicht sicher erfüllt werden könne, wenn Leib oder Leben von Menschen dadurch gefährdet oder bestimmte andere Rechte wie das Bundesrecht dem widersprächen.
Das - sperrig formuliert - «Kommunale Regelungs-Befreiungsgesetz» soll bis zum 31. Dezember 2031 befristet sein. Die einzelnen Erprobungen sind nach Angaben Strobls auf höchstens vier Jahre angelegt.
Das Gesetz geht auf einen Vorschlag der acht Verbände zurück, die Partner in der sogenannten Entlastungsallianz sind. Sie hatten zuletzt insgesamt 15 Vorschläge gemacht, bei denen sie besondere Dringlichkeit sehen. Darin enthalten war auch das Standarderprobungsgesetz, das das Aufweichen von Standards wie im bereits geltenden Erprobungsparagrafen für Kitas ermöglichen könnte.