Mit nur 23 Monaten stirbt ein kleiner Junge aus dem Ostalbkreis an inneren Verletzungen. Das Landgericht Ellwangen verurteilte 2022 den damaligen Partner der Mutter zu einer Haftstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Nun wird der Fall ab Freitag (9.30 Uhr) erneut verhandelt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft auf. Sie hatte damals eine Verurteilung des Angeklagten aus dem bayerischen Landkreis Ansbach wegen Mordes und lebenslange Haft gefordert.
Der Deutsche hatte während des Prozesses geschwiegen. Ein Gerichtsmediziner zählte damals zahlreiche Verletzungen auf, die der Mann dem Kleinkind zugefügt haben soll. Ein Gutachten belegte etwa Bisswunden, die von dem Angeklagten stammten. Tödlich war letztlich ein Tritt in den Bauch zwei Tage vor dem Tod des Jungen. Ein Urteil in dem Revisionsprozess könnte Ende Februar erfolgen.
Das Landgericht Ellwangen hatte die Mutter des Kleinkinds zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen verurteilt. Die Frau habe gewusst, dass ihr Lebensgefährte das Kleinkind über Tage und Wochen geschlagen und misshandelt habe, aber sie habe nichts dagegen getan, teilte ein Sprecher damals mit. Dieses Urteil ist rechtskräftig.