Die nach einem Vogelgrippe-Fall im bayerischen Landkreis Dillingen an der Donau eingerichtete erweiterte Überwachungszone im benachbarten Kreis Heidenheim in Baden-Württemberg ist aufgehoben worden. Das teilte das Landratsamt am Montag in Heidenheim mit. Die Allgemeinverfügung sei seit Sonntag in Kraft. Damit seien sowohl die Überwachungszone als auch die darin festgelegten Maßnahmen, insbesondere die Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel, nicht mehr erforderlich.
Zuvor hatte auch das Landratsamt Ostalbkreis am vergangenen Freitag per Allgemeinverfügung bekannt gemacht, dass die erweiterte Überwachungszone im Ostalbkreis wieder aufgehoben sei. Hintergrund war hier ebenso der Vogelgrippe-Fall im nahen Dillingen.
Das auch als Geflügelpest bekannte Virus war Anfang Januar auf einem Hof im westlichen Landkreis Dillingen nachgewiesen worden. Rund 20.000 Tiere des Betriebes mussten getötet werden. Die Schutzzone war später bis nach Baden-Württemberg erweitert worden. Laut dem Landratsamt in Dillingen vom Freitag sind zwischenzeitlich keine Auffälligkeiten mehr festgestellt worden. Die Überwachungszone wurde deshalb mit Wirkung zum 10. Februar aufgehoben.