Nach einer Munitionsaffäre beim Kommando Spezialkräfte (KSK) muss sich der frühere KSK-Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, von diesem Freitag (9.00 Uhr) an vor dem Tübinger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vor - das ist Paragraf 40 Wehrstrafgesetz. Der Vorwurf sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung, hatte es von der Anklagebehörde dazu geheißen.
Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw westlich von Stuttgart entdeckt worden waren. Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben könnten. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden.
Kreitmayrs Rechtsanwälte, Christian Mensching und Bernd Müssig, hatten dazu erklärt: «Die gegen Herrn General Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe sind tatsächlich und rechtlich unbegründet; die Verteidigung geht davon aus, dass die Anklage vor dem Gericht keinen Bestand haben wird.» Die Anklage sei rechtlich nicht tragfähig.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Für den Prozess sind bis Ende Februar vier Verhandlungstermine angesetzt.