Grausiger Fund

Prozess um zerstückelte Leiche im Rhein soll früher enden

Taucher finden im April im Rhein Leichenteile eines Mannes. Er wurde Ermittlern zufolge zuvor erschossen. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen könnte bald abgeschlossen werden.

Der Strafprozess um die Tötung eines 38-Jährigen in einer Unterkunft für Asylsuchende im äußersten Süden Deutschlands dürfte rascher enden als zunächst geplant. Einige Zeugen müssen nicht mehr vor Gericht aussagen, da es im Verfahren gegen den mutmaßlichen Todesschützen eine sogenannte Verständigung gibt, wie ein Sprecher des Landgerichts Waldshut-Tiengen auf Anfrage sagte. Das Strafmaß für den 58-jährigen Angeklagten werde nicht über sieben Jahren Haft liegen, falls es einen Schuldspruch gebe. Zuvor berichteten Medien über den Deal. 

Zu einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten gehört üblicherweise ein Geständnis. Der Angeklagte hatte bereits im Oktober vor Gericht eingeräumt, zweimal auf den Mann geschossen zu haben. Damals sprach der 58-Jährige noch von Notwehr – inzwischen sei er davon abgerückt, sagte der Sprecher. Bei einer Verständigung werden laut Strafprozessordnung der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft eingebunden. 

Angeklagter soll Leiche mit Machete zerstückelt haben

Die Anklage wirft dem Deutschen Totschlag und unerlaubten Waffenbesitz vor. Er soll nach der Tat Ende Dezember die Leiche des Opfers in einen Wald gebracht haben. Tage später habe er den Toten in einem Schrebergarten mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, diese in Maschendraht gewickelt und an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen, lautet der Vorwurf. Taucher hatten die Leichenteile Anfang April bei Breisach im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald gefunden. 

Urteil soll nächste Woche fallen

Nach dem revidierten Prozessablauf könnte das Urteil bereits am Montag (11.11.) fallen. Ursprünglich war der Donnerstag kommender Woche (14.11.) als letzter Verhandlungstag geplant. 

Keine Mordmerkmale

Totschlag kann in besonders schweren Fällen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Für eine Mordanklage müssten bestimmte Merkmale vorliegen, etwa niedrige Beweggründe oder Heimtücke. In dem Prozess war deutlich geworden, dass die Anklagebehörde solche Merkmale in dem laufenden Fall nicht sieht.