Terrorismus

Raubstraftaten von Ex-RAF-Terroristin Klette nicht verjährt

Ermittler haben eine ehemalige RAF-Terroristin festgenommen. Wegen der ihr vorgeworfenen Taten wird sie sich auch Jahre später noch verantworten müssen.

Die sechs Raubstraftaten, die der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette vorgeworfen werden, sind bisher nicht verjährt. Das teilten die Ermittler am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Hannover mit. Die 65-Jährige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Konkret geht es den Angaben nach um Taten in Stuhr, Wolfsburg, Hildesheim und Cremlingen in Niedersachsen sowie Bochum und Duisburg in Nordrhein-Westfalen.

Ermittler nahmen Klette am Montagabend in Berlin-Kreuzberg fest. Die Staatsanwaltschaft Verden und das LKA Niedersachsen fahnden seit Jahrzehnten nach den früheren RAF-Terroristen Klette sowie Burkhard Garweg (55) und Ernst-Volker Staub (69). Sie werden der sogenannten dritten RAF-Generation zugeordnet. Vertreter dieser Generation sollen den damaligen Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, und den Treuhand-Chef, Detlev Karsten Rohwedder, umgebracht haben. Täter und Motiv sind bis heute jedoch unbekannt.