Verwaltungsgerichtshof

Rechtsstreit um Altlasten-Sanierung geht in weitere Runde

Seit Jahren läuft ein Rechtsstreit um die Altlasten-Sanierung der Kesslergrube im äußerten Südwesten Deutschlands. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Sanierungspläne noch einmal auf den Prüfstand.

Rechtsstreit um Altlasten-Sanierung geht in weitere Runde

Im Dauerkonflikt um die Sanierung der früheren Mülldeponie Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen hat der Umweltverband BUND einen Zwischenerfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies den Fall am Donnerstag zur erneuten Verhandlung zurück an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Der VGH soll prüfen, ob die Sanierungspläne gewährleisten, dass von dem Gelände dauerhaft keine Gefahr mehr ausgeht. (Az.: BVerwG 10 C 4.23)

Die Ex-Deponie im Kreis Lörrach gilt als ein bundesweit besonders großes und schwieriges Altlastenprojekt. Der Chemiekonzern BASF plant, einen Teil der früheren Müllkippe in der Nähe des Rheins zu sanieren. Dort waren bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt worden.

Die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch begrüßte das Urteil. «Das ist für uns in dieser Instanz ein Erfolg», sagte sie in Stuttgart. Mehr habe man nicht zu hoffen gewagt. «Höchstrichterlich ist nun geklärt, dass Umweltverbände ein Klagerecht bei der Sanierung von Altlasten haben.»

BASF ist für einen relativ großen Teil der 52.000 Quadratmeter großen Fläche verantwortlich und setzt auf das Verfahren der sogenannten Einkapselung: Dicke Mauern, die über 30 Meter tief in die Erde reichen, sollen den Deponieanteil verschließen. Nach früheren Unternehmensangaben wird mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren und Kosten von rund 70 Millionen Euro gerechnet.

Weil die Technik umstritten ist, begann der Umweltverband BUND im Südwesten schon vor längerer Zeit einen Rechtsstreit. Er will erreichen, dass die Schadstoffe komplett aus der einstigen Müllkippe entfernt werden. Das Landratsamt Lörrach hatte die BASF-Pläne für verbindlich erklärt und damit bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht bejahte am Donnerstag die Frage, ob der BUND überhaupt gegen diese Verbindlichkeitserklärung klagen durfte. Die Erklärung leide zudem an einem Verfahrensmangel, weil keine Vorprüfung einer sogenannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) vorgenommen wurde. Der Verwaltungsgerichtshof müsse die Pläne nun «umfassend auf weitere Rechtsmängel» prüfen, so das Gericht.

«Wir mussten diesen langen Weg gehen, damit wir jetzt zur Prüfung der dauerhaften Gefahrenbeseitigung kommen», sagte BUND-Anwalt Peter Neusüß. Bisher sei hauptsächlich über Zulässigkeitsfragen gestritten worden. Der VGH war der Auffassung gewesen, dass die Klage großteils unzulässig war. Gegen dieses Urteil hatte der BUND Revision eingelegt.

Auch die Gemeinde ging juristisch gegen das Projekt vor. «Die Kesslergrube ist keine Deponie wie jede andere», hatte Bürgermeister Tobias Benz der Deutschen Presse-Agentur gesagt. «Sie liegt direkt am Rhein, in zentraler Lage in unserer Gemeinde und in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung.» Nach den Worten des CDU-Politikers legte die Kommune mit rund 14.000 Bewohnern im Rechtsstreit bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Der Schweizer Pharmariese Roche hat seinen Teil der Kesslergrube bereits aufwendig saniert. Der Konzern investierte knapp 240 Millionen Euro und erklärte die Fläche im vergangenen Oktober für «chemiefrei». 360.000 Tonnen belastetes Erdreich wurden abtransportiert und später verbrannt – größtenteils in den Niederlanden, aber auch in Deutschland und Belgien.