Rückkehr zu G9: Bürgerforum gibt Empfehlung zum Gymnasium
In der Debatte um die Zukunft des Gymnasiums in Baden-Württemberg wird am Montag (11.00 Uhr) die Empfehlung eines Bürgerforums erwartet. 64 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger hatten seit Ende September in mehreren Sitzungen darüber beraten, wie lange die Schullaufbahn im Gymnasium künftig dauern soll. Die Ergebnisse des Gremiums stellen Barbara Bosch, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, und ein Sprecherteam des Bürgerforums in Stuttgart in einer Pressekonferenz vor.
Derzeit ist in Baden-Württemberg das achtjährige Gymnasium Standard. Es war einst eingeführt worden, um die Schüler international wettbewerbsfähiger zu machen. G9 gibt es nur noch als Modellprojekt an 44 staatlichen Schulen und an einigen Privatschulen. Über eine Rückkehr zu G9 wird seit langem diskutiert und gestritten, Grün-Schwarz hat aber im Koalitionsvertrag vereinbart, keine Strukturdebatten führen zu wollen.
Dennoch zeigte sich die Landesregierung unter dem Druck der Debatte erstmals Mitte Juni offen für eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium. Man habe sich innerhalb der Koalition darauf geeinigt, diese Frage in einem Bürgerforum beraten zu lassen - mit offenem Ergebnis, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) damals mitgeteilt.
Die Empfehlungen des Forums werden mit Spannung erwartet, erst danach will sich die Landesregierung in der Debatte positionieren. «Wenn uns das Votum vorliegt, werden wir das in der Koalition besprechen und schauen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind», hatte Kretschmann in der vergangenen Woche gesagt. «Jedenfalls kann man nicht gegen den Volkswillen auf Dauer regieren», sagte Kretschmann, der eine Rückkehr zu G9 persönlich ablehnt.
Unter Druck ist die Landesregierung in der Frage durch einen äußerst erfolgreichen Volksantrag, mit dem eine Elterninitiative die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium erzwingen will. Dafür hatten die Initiatorinnen mehr als 100.000 Unterschriften eingesammelt und an den Landtag übergeben. Mit dem Antrag muss sich nun das Parlament voraussichtlich im kommenden Jahr befassen. Lehnt es den Gesetzentwurf der Initiative ab, können die Initiatorinnen ein Volksbegehren beantragen. Dann müssten sie erneut Unterschriften sammeln, in dem Fall aber von einem Zehntel der Wahlberechtigten, derzeit rund 770.000.