Russischem Waffenhersteller Maschinen verkauft: Anklage
Weil er einem russischen Waffenhersteller trotz Handelsbeschränkungen Maschinen zur Serienproduktion von Scharfschützengewehren verkauft hat, will die Bundesanwaltschaft dem Geschäftsführer einer Firma aus Baden-Württemberg den Prozess machen. Die Karlsruher Behörde klagte den Deutschen nach Angaben vom Montag wegen mehrerer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart an. Dieser muss entscheiden, ob er die Anklage zulässt und einen Prozess ansetzt.
Der Beschuldigte leitete demnach ein Unternehmen für die Produktion und den Handel moderner Werkzeugmaschinen und pflegte langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten. Obwohl die EU 2014 wegen der russischen Annexion der Krim umfangreiche Handelsbeschränkungen verhängte, schloss der Mann den Angaben nach im Frühjahr 2015 mit dem russischen Waffenproduzenten drei Verträge über die Lieferung von insgesamt sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör im Gesamtwert von rund zwei Millionen Euro. Zu einem Vertrag habe auch die Einrichtung der Maschinen sowie die Schulung der Mitarbeiter gehört. Die Geschäfte soll der Mann mit Hilfe anderer von ihm gegründeter Unternehmen verschleiert haben. Auch die Lieferungen seien über Drittunternehmen in der Schweiz und Litauen gelaufen.
Wiederum von dem russischen Geschäftspartner habe der Mann über sein Unternehmen vier Scharfschützengewehre zu Testzwecken zum Preis von 22.000 Euro gekauft und nach Deutschland eingeführt. Der Beschuldigte habe den Kaufvertrag um ein Jahr vordatiert, damit es so aussah, als wäre der Vertrag vor dem Embargo abgeschlossen gewesen.
Der Geschäftsführer wurde am 10. August dieses Jahres aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Frankreich festgenommen. Er sitzt inzwischen in Deutschland in Untersuchungshaft.