Sie laden zum Genießen der Aussicht, Ausruhen oder Picknicken ein - viele Tausend Bänke in Baden-Württembergs Wald und Flur. Doch könnten müde Wanderer bald deutlich seltener diese Sitzgelegenheiten finden. Grund: Die aus der allgemeinen Schadenersatzpflicht abgeleitete Verkehrssicherungspflicht verdonnert die Eigentümer der genutzten Grundstücke zur Übernahme der Kosten von Kontrolle, Erhalt und Sicherung der Bänke. Außerdem können sie bei Unfällen im Wald haftbar gemacht werden. Die FDP im Landtag hat das Thema durch eine Anfrage an die Landesregierung zur Bedeutung von Sitzbänken für den (Wander)tourismus in Baden-Württemberg in den Fokus gerückt.
Liberale finden derzeitige Regelung blödsinnig
Nach Meinung des Landtagsabgeordneten für den Enzkreis, Erik Schweikert, ist die derzeitige Regelung eine «absolute Idiotie». Bei den Gemeinden trudelten Rechnungen des landeseigenen Forstbetriebs Forst BW für die Verkehrssicherung von Bänken ein, die sich auf dem Gelände vom Staatswald befinden. Da für die Kommunen das Aufstellen von Bänken keine Pflichtaufgabe ist, zögen diese sich aus deren Bereitstellung zurück. Beispiel Schömberg im Nordschwarzwald: In dem Heilklimatischen Kurort mit rund 17.000 Gästen pro Jahr sollen 60 von 400 Ruhebänken beseitigt werden.
Hintergrund ist, dass mit speziellen Einrichtungen wie einer Bank oder einem Waldsofa nach geltender Rechtssprechung neuer «Verkehr» geschaffen wird. Dieser gehe über das allgemeine Recht hinaus, den Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten. Wegen des verstärkten Publikumsaufkommens entstehen für die Waldbesitzer umfangreichere Verkehrssicherungspflichten.
Im Wald lauern atypische Gefahren
Dabei unterscheidet die Rechtssprechung zwischen waldtypischen und atypischen Gefahren. Die in der Natur gewöhnlich vorkommenden Risiken wie herabfallende Äste gelten als typische Gefahren, für die der Waldnutzer selbst verantwortlich ist. Wird er aber auf einer Bank sitzend von abgestorbenem Holz verletzt, handelt es sich um eine atypische Gefahr bei der Nutzung von «Wanderinfrastruktur».
Die Forstkammer Baden-Württemberg dringt - auch wegen des Klimawandels - auf Entlastung der Waldeigentümer. Sie seien nicht für das zunehmende Risiko verantwortlich, im Wald von toten Ästen oder auch ganzen Bäumen verletzt zu werden, sagt Jerg Hilt, Geschäftsführer des Zusammenschlusses von Waldbesitzern. «Wir dürfen nicht auf den finanziellen Kosten der Wetterextreme sitzen bleiben.» Ein Viertel der Waldfläche Baden-Württembergs ist Staatswald, 35 Prozent Privat- und 40 Prozent Kommunalwald.
Waldbesitzer wollen nicht auf Kosten sitzen bleiben
Das Finanzministerium beziffert die jährlichen Ausgaben für die zweimalige Kontrolle zumindest für Sitzbänke im Park auf 120 bis 160 Euro. Hinzu kommen außerplanmäßige Überprüfungen nach Stürmen und die Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen. Aus Sicht der Forstkammer sind die Kosten viel zu gering angesetzt, wenn im Umfeld der Bänke marode Bäume gefällt werden müssen. Waldbesitzer, die Unterhalt und Sicherheit der Rastmöglichkeiten nicht zahlen wollen, müssen diese beseitigen.
Passiert das in großem Stil, sieht das Wirtschaftsministerium negative Wirkungen für das Urlaubsland Baden-Württemberg. Bei längeren Wanderungen sei eine Rast notwendig und habe einen großen Anteil am positiven Gesamterlebnis, so das Ressort von Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Es gebe Fördermöglichkeiten für Kommunen, wenn sie Sitzbänke als Teil einer öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtung errichten wollen.
Schömberg plant Abbau von Bänken
Dafür qualifiziert sich der Urlaubs-Ort Schömberg gerade nicht. Die Kommune hatte im Sommer wie zuvor etwa Nagold «schweren Herzens» beschlossen, Bänke abzubauen. «Das ist schon schmerzhaft für unsere Gemeinde», sagt Touristikchef Ulrich Döbereiner. Im Blick sind vor allem solche Exemplare, in deren Radius von 30 Metern marode und womöglich gefährliche Bäume stehen und die deshalb die Verkehrssicherungspflicht auslösen könnten.
Natursportplaner Michael Neugaertner vom Deutschen Wanderverband fände es gut, wenn die öffentliche Hand die Verkehrssicherung übernehmen würde. In der Schweiz seien Fußwege Teil des Verkehrswegenetzes und würden wie andere Verkehrsmittel vom Staat geplant und finanziert. Neugaertner: «Aber davon sind wir noch Lichtjahre entfernt.»
Hoffen auf eine Gesetzesnovelle
Derzeit wird das Bundeswaldgesetz als Rahmen für die Landeswaldgesetze überarbeitet. Das sei eine gute Gelegenheit, die Interessen von Wanderern und Waldeigentümern zu berücksichtigen, heißt es beim Deutschen Wanderverband.
Der Wirtschaftsausschuss des Landtags fordert die Landesregierung auf, dem Bund Vorschläge für eine lebensnahe Regelung von Verkehrssicherungspflichten im Wald zu unterbreiten. Und Forstkammervertreter Hilt verlangt, in jedem Fall die Verkehrssicherungspflicht anders zu regeln. Er warnt: «Sonst bleibt den Waldbesitzern im schlimmsten Fall nichts anderes übrig, als betroffene Waldstücke zu sperren.»