Antisemitismus

SPD für strafrechtliche Verfolgung von Anti-Israel-Parole

SPD für strafrechtliche Verfolgung von Anti-Israel-Parole

Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan «From the river to the sea» («Vom Fluss bis zum Meer») soll aus Sicht der SPD-Fraktion auch im Südwesten künftig strafrechtlich verfolgt werden. So steht es in einem am Dienstag beschlossenen Positionspapier zum Antisemitismus, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die baden-württembergischen Strafverfolgungsbehörden sollten demnach dem Beispiel Bayerns und des Saarlands folgen und den Ausruf «From the River to the sea, Palestine will be free» als Parole strafrechtlich verfolgen.

Der Satz geht zurück auf die 1960er Jahre, er wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Er soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - darunter würde auch das Gebiet Israels fallen.

«Der Slogan wird unstrittig als Chiffre für die Auslöschung Israels verwendet und steht damit zwangsläufig für die propagierte Vernichtung jüdischen Lebens auf dessen Staatsgebiet», sagte Boris Weirauch, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion.