Kriminalität

Strafmündigkeit: Justizminister-Vorsitzende gegen Absenkung

Wenn Kinder in Deutschland Straftaten begehen, müssen sie sich bislang erst ab 14 Jahren verantworten. Baden-Württemberg sprach sich kürzlich für eine Überprüfung aus. Niedersachsen sieht das anders.

Kinder unter 14 Jahren sollten nach Ansicht von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann weiterhin nicht strafmündig sein. «Ich warne davor, von Einzeltaten, die schlimm sind, zu einer generellen Regelung zu kommen. Ich habe nicht den Eindruck, dass Jugendliche heute früher reif werden als früher», sagte die Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Die Ressortchefinnen- und Chefs der Länder kommen an diesem Mittwoch und Donnerstag in Niedersachsen zusammen.

Die Ministerin betonte: «Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keinen Grund, die bisherige Regelung zu ändern.» Laut Wahlmann wurde von Baden-Württemberg zur Justizministerkonferenz ein Antrag gestellt, ein Gutachten zur sogenannten Einsichtsfähigkeit bei Kindern einzuholen. «Dafür sehe ich derzeit allerdings keine Notwendigkeit», sagte Wahlmann.

Wenn Kinder in Deutschland Straftaten begehen, müssen sie sich bislang erst ab 14 Jahren verantworten. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte sich vor einigen Wochen für eine Überprüfung der gesetzlichen Strafmündigkeit ausgesprochen. Der Anstieg tatverdächtiger Kinder und Jugendlicher sei ein Warnzeichen, sagte der Grünen-Politiker Mitte April. «Das muss man ernst nehmen.» In erster Linie müsse man dafür die Ursachen erforschen.

Die Altersgrenze von 14 Jahren bestehe bereits seit 1923, jetzt solle man wissenschaftlich klären, ob sich der Reifungsprozess und damit die Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der heutigen Generation geändert habe, hatte Kretschmann betont.