Urteil um versuchten Mord an Polizisten erwartet
Weil sie einen Polizisten angegriffen, geschlagen und getreten haben sollen, stehen drei junge Männer vor dem Ulmer Landgericht. Nun wird heute ein Urteil in dem Fall erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Die Angeklagten sind 18, 24 und 25 Jahre alt. Das Opfer arbeitet als Polizist und lief am Tatabend in ziviler Kleidung von der Arbeit auf dem Polizeipräsidium nach Hause.
Die Angeklagten sollen ihn Anfang Februar in einen Hinterhalt gelockt, umzingelt und auf ihn eingeschlagen haben. Anschließend ließen sie ihn nach Angaben der Ermittlungsbehörden in einer Blutlache zurück. Dabei sollen sie mindestens billigend in Kauf genommen haben, dass der Mann sterben könnte. Das Opfer wurde schwer verletzt. Die drei Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Sie sind zum Teil erheblich vorbestraft. Das Verfahren gegen einen weiteren mutmaßlich beteiligten damals 13-Jährigen wurde eingestellt, da er nicht strafmündig war.
Die Staatsanwaltschaft beantragte am Mittwoch, die drei Angeklagten jeweils wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Den 24 Jahre alten Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren, den 18 Jahre alten Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und den 25 Jahre alten Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Der Verteidiger des 24-Jährigen beantragte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Verteidiger des 18-Jährigen beantragte eine Jugendstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wobei er die Frage der Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung ins Ermessen des Gerichts stellte. Der Verteidiger des 25-Jährigen beantragte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Vertreter des Nebenklägers beantragte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Einen Antrag zum Strafmaß stellte er nicht. (Az: 1 KLs 41 Js 3787/23 jug.)